Lohnausweis
Ende Jahr ist es wieder soweit: die Löhne der Arbeitnehmer und eventuell der Ehefrau müssen für die AHV gemeldet und mit dem Lohnausweis bescheinigt werden. Die Grundlage für die Lohndeklaration bildet immer der Bruttolohn. Wird ein Nettolohn vereinbart, wie es in der Landwirtschaft noch üblich ist, so muss dieser ausbezahlte Nettolohn auf den Bruttolohn umgerechnet werden. Dabei ist zwischen familieneigenen und familienfremden Löhnen zu unterscheiden. Die AHV-Pflicht beginnt ab dem 1. Januar, welcher dem 17. Altersjahr folgt. Für familieneigenes Personal ist ein Naturallohn erst ab dem 1. Januar, welcher dem 20. Altersjahr folgt, abzurechnen.
Anleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises für die Ehefrau
Anleitung zum Ausfüllen des Lohnausweies für familieneigenes Personal
Anleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises für familienfremdes Personal