Mit Zahlungen in das Vorsorgekonto Säule 3a kann das steuerbare Einkommen beeinflusst werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beeinflusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2021: Mit 2ter Säule max. CHF. 6'883.00 und ohne 2te Säule 20% des Einkommens max. CHF. 34'416.00.