Per 01. Januar 2023 hat es Änderungen im Erbrecht gegeben. 

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Pflichtanteile. Der frei verfügbare Anteil hat sich erhöht und die Pflichtteile für die Eltern fallen weg. Dies bedeutet konkret, dass wenn ein verheiratetes, kinderloses Ehepaar nichts über ihren Nachlass geschrieben hat, fällt 1/4 des Erbes den Eltern zu. Bisher hatten sie auch Anspruch auf einen Pflichtteil, dieser fällt nun weg, wodurch man nun seinen ganzen Nachlass dem Ehepartner vermachen könnte. Dies müsste jedoch auch in einem Testament verfasst sein. 

Bei Eheleuten mit Kindern ändert sich die frei verfügbare Quote ebenfalls. Auch dort empfiehlt es sich seinen Nachlass zu regeln und neu zu überprüfen. Dies ist wichtig, um späteren Streitigkeiten entgegenzuwirken. 

Beispiel Änderung im Erbrecht bei kinderlosen Ehepartnern: 

erbrecht verheiratet kinderlos 2

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