®️ Was ist das Transparenzregister und wer muss sich dort eintragen?
Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes (TJPG) am 01.10.2026 zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, müssen sich bestehende Unternehmen (wie AGs, GmbHs etc. - aber ohne Personengesellschaften) ins Transparenzregister eintragen.
Die Fristen für die Registrierung sind nach Rechtsform und Revisionspflicht gestaffelt und laufen vom 31.12.2026 bis zum 31.03.2027.
➡️Alle Details finden Sie unter www.transpareg.admin.ch und www.easyGov.swiss. Weitere Infos folgen später auch auf unserer Webseite.
❗Wichtig: beachten Sie die Warnung vor kostenpflichtigen Angeboten für die Eintragung❗
Derzeit erhalten Unternehmen Schreiben und Angebote von privaten Anbietern bezüglich der Eintragung in das neue Schweizer Transparenzregister. Diese können den Eindruck erwecken, von einer Stelle des Bundes versandt worden zu sein, was jedoch nicht der Fall ist. Kein privater Dienstleister handelt im Auftrag des Bundes.
Wichtig: Die Anmeldung im offiziellen Transparenzregister des Bundes ist kostenlos und kann über EasyGov.swiss vorgenommen werden.

