📈 Einzahlung 2. und 3. Säule 2026
Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beeinflusst. Einzahlungen sind im aktuellen Steuerjahr 2026 bis ca. 24. Dezember 2026 möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2026:
- Mit 2ter Säule max. Fr. 7'258.-
- Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 36'288.-
Möglichkeit von rückwirkenden Einkäufen in die Säule 3a
Ab 2026 besteht die Möglichkeit, Beitragslücken in der Säule 3a für vergangene Jahre – erstmals für das Jahr 2025 – nachträglich zu schliessen.
Falls Sie eine bestehende Vorsorgelücke für das Jahr 2025 schliessen möchten, muss zunächst der maximal zulässige ordentliche Jahresbeitrag für 2026 vollständig einbezahlt werden. Anschliessend können Sie Ihre Finanzinstitution kontaktieren. Diese wird Ihnen die notwendigen Unterlagen und Formulare für den nachträglichen Einkauf zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass für rückwirkende Einkäufe bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gelten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

