🚰 Massnahmen gegen die Trockenheit - hier können Sie für Entschädigungen anfragen.
fondssuisse hat ihre Richtlinien überarbeitet und so können ab 1. Juli 2026 auch weitere Naturereignisse wie Trockenheit berücksichtigt werden.
Entsprechend können Gesuche gestellt werden für Wassertransporte (Mehraufwand Arbeit Fr. 30.-/Std, Fahrzeuge und provisorische Einrichtungen zur Wasserversorgung). Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens CHF 600.- betragen für landwirtschaftliche Einzelbetriebe oder Privatpersonen und mindestens CHF 1'000.- für Körperschaften (z.B. Genossenschaften, Alpgenossenschaften).
Weitere Details und Gesuchseinreichung finden Sie auf www.fondssuisse.ch.
Eine gute Übersicht zu den Unterstützungsmöglichkeiten und geltenden Ausnahmeregelungen finden Sie auch auf der Webseite des Berner Bauernverbandes.

