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- Andrea Furrer
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Mindestversicherungsschutz für Ehepartner & eingetragene Partnerschaft (ohne Konkubinat) als Bedingung zum Bezug v. Direktzahlungen AP22+
Mit der Anmeldung der Direktzahlungen im Herbst 2026 ist der Mindestversicherungsschutz für Ehepartner und eingetragene Partnerschaft nachzuweisen.
- Sie ein eigenes Einkommen über der BVG-Eintrittsschwelle erzielen (Stand 2025: CHF 22'680.-)*
- Kein Zweiverdienerabzug geltend gemacht wurde
- Das Bewirtschafterpaar (beide Partner zusammen) in den letzten 2 Jahren vor dem Beitragsjahr ein durchschnittliches steuerbares Einkommen von max. CHF 12'000.- erzielt hat
- Der Betrieb als juristische Person geführt wird
- Es sich beim Betrieb um einen Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb handelt
*Wichtig: für die Berechnung der BVG-Eintrittsschwelle werden sämtliche Lohnausweise des Partners zusammengezählt, inkl. Lohn von Betrieb
Weitere Informationen finden Sie hier. Ihre aktuelle Situation können Sie hier überprüfen: www.meine-situation.ch
Haben Sie Ihre Versicherungssituation bereits überprüft? Unsere Versicherungsspezialisten helfen Ihnen bei Unklarheiten gerne weiter (