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- Andrea Furrer
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📖 Die aktuelle Ausgabe der Kundenzeitschrift "Aktuell" mit spannenden Beiträgen und News finden Sie unter nachfolgendem Link:
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🚰 Massnahmen gegen die Trockenheit - hier können Sie für Entschädigungen anfragen.
fondssuisse hat ihre Richtlinien überarbeitet und so können ab 1. Juli 2026 auch weitere Naturereignisse wie Trockenheit berücksichtigt werden.
Entsprechend können Gesuche gestellt werden für Wassertransporte (Mehraufwand Arbeit Fr. 30.-/Std, Fahrzeuge und provisorische Einrichtungen zur Wasserversorgung). Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens CHF 600.- betragen für landwirtschaftliche Einzelbetriebe oder Privatpersonen und mindestens CHF 1'000.- für Körperschaften (z.B. Genossenschaften, Alpgenossenschaften).
Weitere Details und Gesuchseinreichung finden Sie auf www.fondssuisse.ch.
Eine gute Übersicht zu den Unterstützungsmöglichkeiten und geltenden Ausnahmeregelungen finden Sie auch auf der Webseite des Berner Bauernverbandes.
🔢 Krankenkasseprämien (KVG) 2027
Die neuen Prämien für die Grundversicherung (KVG) 2026 können Sie über folgenden Link vergleichen: https://www.agrisano.ch/de/angebot/krankenkasse-grundversicherung/Prämienrechner.
Wenn Sie das Versicherungsmodell wechseln möchten, können Sie den neuen Versicherungsschutz direkt online beantragen.
Franchise anpassen?
Eine Senkung der Franchise ist bis zum 30.11.2026, eine Erhöhung bis zum 31.12.2026 möglich.
⏱ Folgende Fristen der Agrisano sind zu beachten:
20.11.2026: Letzte Einreichungsfrist für Anträge Säule 2b:
27.11.2026: Säule 2b letztmöglicher Termin für:
24.12.2026: Letztmöglicher Zahlungstermin Säule 2b & 3a für Beiträge und Einkäufe.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
📈 Einzahlung 2. und 3. Säule 2026
Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beeinflusst. Einzahlungen sind im aktuellen Steuerjahr 2026 bis ca. 24. Dezember 2026 möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2026:
- Mit 2ter Säule max. Fr. 7'258.-
- Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 36'288.-
Möglichkeit von rückwirkenden Einkäufen in die Säule 3a
Ab 2026 besteht die Möglichkeit, Beitragslücken in der Säule 3a für vergangene Jahre – erstmals für das Jahr 2025 – nachträglich zu schliessen.
Falls Sie eine bestehende Vorsorgelücke für das Jahr 2025 schliessen möchten, muss zunächst der maximal zulässige ordentliche Jahresbeitrag für 2026 vollständig einbezahlt werden. Anschliessend können Sie Ihre Finanzinstitution kontaktieren. Diese wird Ihnen die notwendigen Unterlagen und Formulare für den nachträglichen Einkauf zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass für rückwirkende Einkäufe bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gelten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.