Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen an die Landwirtschaft sind neu bis 30.06 des Folgejahres anzumelden. 

Um das Optimum der Zollrückerstattung herauszuholen, empfiehlt es sich, auch die Waldfläche bei der GELAN Datenerhebung zu erfassen. Die Waldfläche wird mit einem Faktor von 0.15 für die Zollrückerstattung berücksichtigt. 

Merkblatt Zollrückerstattung

Das Steuerrückerstattungsgesuch (Formulare 46.20a / 4620.b) kann nur schriftlich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (058 462 65 47) bestellt werden.

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