Für das Jahr 2022 kann vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1.5 %  auf das im Betrieb investierte Eigenkapital abgezogen werden. Dies bedeutet, dass die Beiträge an die AHV für das Steuerjahr 2022 bei selbständiger Erwerbstätigkeit sinken werden. 

Auch bei der Vermögenssteuer wird ab Steuerjahr 2022 wieder ein Zins von 1.5 % berechnet. Dies kann dazu führen, dass obwohl am Einkommen keine grossen Änderungen bestehen, die Steuerbelastung höher ist als im Vorjahr. 

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